Um die Schule von Änderungen in Kenntnis zu setzen, nutzen Sie bitte den Vordruck zur Veränderungsanzeige.

Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kann, benachrichtigen Sie die Schule bis 7.30 Uhr unter der Telefonnummer 0385. 6 47 02 26 oder 0385. 6 47 07 40.

Sobald Ihr Kind wieder in die Schule kommt, entschuldigen Sie Ihr Kind bitte schriftlich: Entschuldigungsschreiben

Ansteckende Erkrankungen:

Wenn Ihr Kind mit ansteckenden Krankheiten die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr;
  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und E;
  • es unter Kopflaus- oder Krätzemilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Fundsachen können zeitnah im Sekretariat abgeholt werden.

Um ihr Kind an unserer Schule anzumelden, drucken Sie sich bitte unsere Einschulungsanmeldung Anmeldung-zur-Einschulung  aus und senden uns die ausgefüllte Anmeldung zu. Wird Ihr Kind den Schulbus in Anspruch nehmen, so beantragen Sie bitte einen Schülerausweis in der Schule.

 

Für die Schulspeisung hat unsere Schule einen Vertrag mit Schwerin Menü geschlossen.
Hier können Sie, nach erfolgreicher Anmeldung, das Mittagessen für ihr Kind bestellen.